Ich biete zu dem Buch "Hausübertragung von den Eltern auf die Kinder" auch einen Vortrag an. Vortragstermine und Vortragsorte können Sie der Seite "Veranstaltungen" entnehmen.

 

Darüberhinaus biete ich zu folgenden Themen Vorträge an:

 

1.) Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

2.) Testamente schreiben eine einfache Sache für Jedermann

3.) Testamente für junge Familien, ein muss?

4.) Wann müssen die Kinder für die Eltern Unterhalt zahlen

5.) Hof gemäß Höfeordnung (Erbfolge und Abfindungsansprüche)

6.) Spezialvorträge für Banken, Versicherungen, Juristen, etc.

 

    Buchungsanfragen: info@hausuebertragung.de

 

Erläuterungen zu den Vorträgen siehe unten!

 

 

 

1.) Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Dieses Thema ist in aller Munde. Doch viele wissen nicht, wofür Sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung benötigen. Der Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung werden anhand von Beispielen erläutert. Denn im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder auch im Alter kann der Verstand sich trüben, so dass man nicht mehr in der Lage ist, für sich zu handeln. Für einen solchen Fall können Sie schon jetzt Vorsorge treffen.

Sie können dem Ehegatten, einen Familienangehörigen oder einen Freund in der Vollmacht bestimmen, der für Sie handeln soll. Des Weiteren können Sie den Umfang des Handelns festlegen.

Seit dem 01. September 2009 sind Gesetzesänderungen zum Thema Patientenverfügung in Kraft getreten.

Mit den gesetzlichen Änderungen werden die Rechte der Patienten – die eine Patientenverfügung errichtet haben – gestärkt. Ärzte und Pflegepersonal müssen sich nunmehr an die Regelungen der verfassten Patientenverfügung halten

 

 

2.) Testamente schreiben eine einfache Sache für Jedermann

 Wie schreibe ich ein Testament und was muss ich dabei beachten.

Diese Problematik steht im Vordergrund des Vortrags. Aus der Erfahrung ist bekannt, dass sich viele Menschen nicht gern mit den Regelungen des Nachlasses beschäftigen.

Sie verkennen aber, dass ein Testament rechtlich verbindliche Regelungen für die Hinterbliebenen mit sich bringt und Streitigkeiten im Keim erstickt. Auch die Annahme, dass der überlebende Ehegatte, ohne ein Testament, Alleinerbe des verstorbenen Ehegatten wird, ist leider falsch.

Im verständlichen Juristendeutsch - werden die Nachlass- und Erbschaftsproblematiken verständlich für Jedermann erläutert. Insbesondere wird die gesetzliche Erbfolge, der Aufbau und Inhalt eines Testamentes sowie das Pflichtteilsrecht behandelt.

Jeder Zuhörer sollte am Ende des Vortrages in der Lage sein, sein eigenes, auf seine persönlichen Verhältnisse abgestimmtes, Testament schreiben zu können.

 

 

3.) Testamente für junge Familien, ein muss?   

Sie sind verheiratet und haben ein kleines Kind.

Was ist wenn Ihr Ehegatte plötzlich verstirbt? Wer erbt wann und was?

Wo bleibt ihr Kind, wenn die Eltern bei einem Unglück ums Leben kommen? Bei Oma, Opa oder Paten? – das bestimmen Sie –

Wie schreibe ich ein Testament und was muss ich dabei beachten. Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage ein Testament zu schreiben, das auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmt ist.

 

 

4.) Wann müssen die Kinder für die Eltern Unterhalt zahlen

In diesem Vortrag werden die Probleme behandelt, die die nächsten Angehörigen beschäftigen, wenn ein Familienangehöriger in ein Alters- / Altenpflegeheim umziehen muss. Muss ich Elternunterhalt zahlen? Müssen Schwiegerkinder auch zahlen? Die Eltern haben mir das Eigenheim übertragen, muss ich es verkaufen?

Was ist, wenn das Vermögen des Elternteils verbraucht ist?

Wann zahlt das Sozialamt?

Was bedeutet die 10 – Jahresfrist?

Was kostet ein Pflegeplatz?

Was für Zuschüsse gibt es von der Kranken- und Pflegeversicherung?

Und viele weitere Fragen, die im Zusammenhang mit der Problematik „Pflege im Altenpflegeheim“ stehen, werden erörtert.

Nach diesem Vortrag sind Sie gewappnet und können die Situation für ihre Familie richtig einschätzen.

 

 

5.) Hof gemäß Höfeordnung (Erbfolge und Abfindungsansprüche)

 Landwirte, die ihren Hof als "Hof gemäß Höfeordnung" führen, unterliegen einem speziellen Erbrecht. Diese Erbrecht ist in der Höfeordnung festgeschrieben.

Der Vortrag erläutert die verschiedenen Erbfolgen der Höfeordnung mit allen Facetten. Darüber hinaus werden die Abfindungsansprüche der weichenden Erben und der sonstigen Rechte besprochen.

Um die Erbfolge der Höfeordnung sinnvoll zu gestalten, steht den Landwirten ebenfalls die Möglichkeit offen ein Testament zu errichten. Hierzu werden besondere Gestatlungs- möglichkeiten aufgezeigt.

 

6.) Spezialvorträge

Zu allen unter den Punkten 1 - 5 aufgeführten Themengebieten halte ich auch spezielle Vorträge, die auf die jeweilige Gruppe abgestimmt sind. Bitte sprechen Sie mich an, ich werde in Absprache mit Ihnen den Vortrag vorbereiten.

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Es handelt sich bei den vorgenannten Vorträgen um themenbezogene Vorträge, die

mit meinem Buch in keinem Zusammenhang stehen.