1. Abfindungsansprüche an weitere Kinder

2.1. Allgemeines

Nun zu der Frage, die sich alle Eltern stellen „Sind wir als Eltern verpflichtet dem Sohn eine Abfindung zu zahlen?“ Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den übrigen Kindern eine Abfindung zu zahlen. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall kein Gesetz formuliert, welches die Eltern verpflichtet an die übrigen Kinder einen Abfindungsbetrag zuzahlen. Die Eltern sind von Gesetzes wegen auch nicht verpflichtet die Kinder zu fragen, ob sie ihr Eigenheim oder ihr Auto verkaufen dürfen. Und genauso sieht der Gesetzgeber die Übertragung des Eigenheims an eines der Kinder. Die Eheleute Mustermann gehen mit der Tochter einen so genannten Schenkungsvertrag ein. Dieser Vertrag muss notariell[1] abgefasst werden, da die Mustermanns ansonsten das Eigentumsrecht an dem Haus nicht wirksam auf die Tochter übertragen können. Alles was mit der Übertragung eines Hauses in Verbindung steht und in das Grundbuch eingetragen wird, - juristisch nennt man die Eintragungen im Grundbuch auch „verdinglichen“ – muss in einer öffentlichen Urkunde[2] festgeschrieben werden.



[1] § 925 a, 313 BGB Übertragungsvertrag

[2] § 29 Grundbuchordnung (GBO)